Statuten

S T A T U T E N

des Vereins        Kultur Eschlikon

mit Sitz in Eschlikon TG

Artikel 1      Name und Sitz

Unter dem Namen Kultur Eschlikon besteht ein Verein mit Sitz in Eschlikon TG ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Artikel 2      Zweck

Der Verein macht sich zur Aufgabe, das gesellschaftliche und kulturelle Leben zu pflegen und zu stärken mit dem Ziel, regelmässig kulturelle Veranstaltungen in der Gemeinde Eschlikon anzubieten, dabei auch ungewöhnliche Wege zu beschreiten.

Der Verein ist gemeinnützig. Ein Gewinn wird nicht angestrebt. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Artikel 3      Mittel

Die Mittel des Vereins zur Verfolgung des Vereinszwecks bestehen aus:

  • Sockel- bzw. Startbeitrag der Politischen Gemeinde Eschlikon
  • Gönnerbeiträge, Spenden, Schenkungen, Sponsoring und freiwillige Zuwendungen
  • Erträgen aus Veranstaltungen und dem Vereinsvermögen

Es können Mitgliederbeiträge erhoben werden.

Artikel 4      Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen werden.

Artikel 5      Austritt

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich.

Artikel 6 – Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Vereinsversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren

Artikel 7 – Die Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Kompetenz fallen insbesondere:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  • Abnahme des Jahresberichts
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
  • Wahl des Präsidenten des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsrevisoren
  • Abnahme der Vereinsrechnung und Entlastung der verantwortlichen Organe
  • Festsetzung der möglichen Mitgliederbeiträge
  • Genehmigung des Jahresprogramms
  • Genehmigung des Budgets
  • Beratung und Beschlussfassung über alle Geschäfte, die als Anträge des Vorstands oder von Mitgliedern gestellt werden
  • Beschlussfassung über Annahme und Änderung der Statuten
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

Artikel 8 – Einberufung der Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes durch den Präsidenten des Vorstandes einberufen. Sie muss ferner einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.

Die ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich einmal statt, und zwar spätestens sechs Monate nach Schluss des Vereinsjahres.

Die Einberufung hat bei ordentlichen Vereinsversammlungen wenigstens 30 Tage, bei ausserordentlichen wenigstens 10 Tage vor der Versammlung zu erfolgen. Sie muss die Verhandlungsgeschäfte enthalten.

Artikel 9 – Stimmrecht und Beschlussfassung

An der Vereinsversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht die Wahlen mit der Mehrheit von einer Stimme mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht.

Die Wahlen erfolgen offen, sofern die Versammlung nichts anders beschliesst und mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Artikel 10  – Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und setzt sich zusammen aus diesen Funktionen:

  • Präsidium
  • Aktuariat
  • Kassenführung
  • Beisitz
  • Vertretung aus dem Gemeinderat

Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. In die Kompetenz des Vorstandes fallen insbesondere:

  • Vorbereitung der Vereinsversammlung
  • Vollzug der Beschlüsse der Vereinsversammlung
  • Behandlung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden der Vereinsmitglieder
  • Aufstellung von Budget und Jahresrechnung
  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Tätigkeit in Bezug auf die Erfüllung des Vereinszweckes

Im Übrigen stehen ihm alle weiteren Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich durch das Gesetz oder die Statuten einem anderen Vereinsorgan vorbehalten sind.

Artikel 11  – Vertretung und Zeichnungsberechtigung

Nach aussen wird der Verein durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand bestimmt, wer zeichnungsberechtigt ist und wie die Art der Zeichnung zu erfolgen hat.

Artikel 12  – Die Rechnungsrevisoren

Die ordentliche Vereinsversammlung wählt jeweils für zwei Jahre zwei Rechnungsrevisoren. Sie sind verpflichtet, nach Ablauf des Rechnungsjahres die Rechnung zu prüfen und der Vereinsversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.

Artikel 13  – Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung seiner Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 14  – Auflösung und Liquidation

Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder einer Vereinsversammlung. Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muss mindestens 30 Tage vor der Vereinsversammlung dem Präsidium eingereicht werden.

Mit der Auflösung des Vereins wird der Vorstand beauftragt. Ein allfälliger Vermögensüberschuss wird der Politischen Gemeinde übergeben, welche diesen danach sinngerecht wieder einsetzt.

Artikel 15  – Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 22. November 2022 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Eschlikon, 22.11.2022

Präsidium                                     Aktuariat

Camil Schmucki                          Agnes Sammali

KUE_Logo.png

Kultur Eschlikon

Bahnhofstrasse 19

8360 Eschlikon

Mail: sekretariat@kultur-eschlikon.ch

Impressum

Speichern
Benutzerdefinierte Cookie Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.
Alle akzeptieren
Alle ablehnen
Analytics
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Google Analytics
Accept
Decline
Session-Cookie
Session-Cookie
Accept
Decline